Detailansicht Urteil
Eine Jahresabrechnung muss plausibel und nachvollziehbar sein, § 28 WEG
AG Duisburg-Ruhrort, AZ: 28 C 24/18, 20.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 184/16, 15.03.2018
-
AG Ratzeburg, AZ: 11 C 6/16, 12.04.2017
-
AG Gladbeck, AZ: 51 C 4/16, 27.04.2016
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 79/10, 18.05.2011
-
LG Dortmund, AZ: 11 S 251/11, 17.03.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Jahresabrechnung nachvollziehbarkeit Schlüssigkeit Anfechtungsklage Beschlussanfechtung
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Abmahnung Kündigung Nachbarrecht Wurzeln Telefonwerbung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Beschluss Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Garage Verwalter Tierhaltung Verkehrsunfall Mietminderung Kurioses Protokoll Teilungserklärung Wohnungseigentümer Schimmel Arzthaftung Abschleppen Makler Miete Veränderung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Treppenlift Sondereigentum Beirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!