Detailansicht Urteil
Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist.
LAG Berlin, AZ: 15 Ta 2066/12, 27.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Email e-mail Zugegangen Postfach eingegangen angekommen Beweis Beweislast beweisen Kenntnis erhalten Willenserklärung Angebot annehmen annahme
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Mietminderung Anfechtungsklage Verwalter Miete Arzthaftung Teilungserklärung Makler Kündigung Nutzungsentschädigung Veränderung Organisationsbeschluss Wurzeln Einstimmigkeit Jahresabrechnung Kurioses Abmahnung Sondereigentum Abschleppen Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Beirat Schimmel Treppenlift Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Garage Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Protokoll Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Tierhaltung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!