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Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist.
LAG Berlin, AZ: 15 Ta 2066/12, 27.11.2012
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Keywords: Email e-mail Zugegangen Postfach eingegangen angekommen Beweis Beweislast beweisen Kenntnis erhalten Willenserklärung Angebot annehmen annahme
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