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Der Absender einer E-Mail trägt die Beweislast, dass diese zugegangen ist; § 130 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: 7 U 28/08, 26.03.2009
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Keywords: Vertragsschluss Makler Haus kaufen Immobilie Email Zugang bekommen keine Zugangsvereitelung
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