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Offenbarungsverbots des Transsexuellengesetz und Publizitätsfunktion des Grundbuchs im Widerspruch; § 5 I TSG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 53/18, 07.03.2019
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Keywords: Grundbuch Grundbuchblatt neu neues Grundstück Wohnung Haus transsexuel Publizitätsprinzip Eintrag Änderung des Namens Geschlechts Namens Mann Frau
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