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Außerordentliche Kündigung wegen unkorrekter Arbeitszeiterfassung
LAG Kiel, AZ: 2 Sa 533/10, 29.03.2011
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Ein systematischer Missbrauch der Zeiterfassung um sich höherer Vergütung zu erschleichen, stellt eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht dar.

Eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme liegt auch dann vor, wenn der Missbrauch durch Anweisung an andere geschieht. Ein solches Verhalten ist daher an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen.
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