Detailansicht Urteil
Rückgabe von geöffeneter Ware; § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 194/16, 03.07.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Rückgabe Widerruf Rücktritt Kaufvertrag online Matratze Hygieneartikel zurückschicken unzufrieden Geld zurück internet bestellt
Ähnliche Urteile
- Rechtsanwälte können nicht im 15 Minuten-Takt abrechnen
- Teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB beim Online-Glücksspiel
- Widerrufsrecht bei Medizinprodukten
- Widerruflichkeit eines im Verbund mit einem Autokauf stehenden Verbraucherdarlehens wegen der Angaben im Darlehensvertrag zum Verzugszins
- Steht einer Gemeinschaft bürgerlichen Recht ein Widerrufsrecht zu?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Beschluss Wirtschaftsplan Garage Kurioses Gegenabmahnung Arzthaftung Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Beirat Verwalter Organisationsbeschluss Miete Veränderung Wohnungseigentümer Protokoll Wurzeln Treppenlift Mietminderung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Kündigung Abschleppen Tierhaltung Makler Verkehrsunfall Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Schimmel Abmahnung Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!