Detailansicht Urteil
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss eigenmächtige Instandhaltungsarbeiten eines Wohnungseigentümers nicht zahlen
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 254/17, 14.06.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Dorsten, AZ: 3 C 181/21, 25.05.2023
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 246/14, 25.09.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Reparatur Eigentümer Gemeinschaft Wohnung haus Reparatur reparieren Instandsetzung Instandhaltung Rechnung zahlen Geld ohne absprache Beschluss eigenmächtig alleine Rücksprache Fenster Kosten eigenmächtig Ersatz erstattung Kostenerstattung Sanierung Beschluss ohne
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Verwalter Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Organisationsbeschluss Mietminderung Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Garage Wirtschaftsplan Sondereigentum Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Schimmel Anfechtungsklage Tierhaltung Kündigung Makler Eigentümerversammlung Kurioses Treppenlift Jahresabrechnung Arzthaftung Abmahnung Wohnungseigentümer Beirat Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Beschluss Veränderung Miete Wurzeln Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!