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Tierhalter als Beteiligte im Sinne des BGB § 830 Abs 1 Satz 2
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 121/69, 15.12.1970
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Keywords: Pferd Unfall Verletzung verletzt Schadensersatz Schmerzensgeld Kutsche Umzug Fahrzeug Kinder Auto beschädigt durch Tiere PKW Beweis mehrere Teilnehmer beteiligte
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