Detailansicht Urteil
Wann steht dem Fluggast ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu?
		BGH Karlsruhe, AZ: Xa ZR 78/08, 30.04.2009
		Entscheidung
im Volltext
herunterladen
			
		im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
			- 
					
					BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 93/18, 16.04.2019
- 
					
					BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 127/11, 07.05.2013
- 
					
					BGH Karlsruhe, AZ: Xa ZR 113/08, 28.05.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
			
		
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
		
		
			Keywords: Flug Flugzeug Flughafen Verspätung zu spät nicht bekommen Anschluss Zubringer Schadensersatz Ermäßigung Minderung Wertersatz Geld zurück Rücktritt Ausgleichanspruch überfüllt		
	Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Mietminderung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Beschluss Garage Kündigung Kurioses Treppenlift Eigentümerversammlung Telefonwerbung Abmahnung Protokoll Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Sondereigentum Organisationsbeschluss Arzthaftung Teilungserklärung Schimmel Abschleppen Wirtschaftsplan Veränderung Wurzeln Verkehrsunfall Makler Tierhaltung Einstimmigkeit Verwalter Beirat Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Miete 	
Social Networks
Unsere Autoren
 Frank Dohrmann
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
 Stefan Specks
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
 Liubov Zelinskij-Zunik
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
		Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte? 
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

 Besuchen
Besuchen