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Bedeutung eines ärztlichen Attests für eine Schmerzensgeldklage nach Verkehrsunfall
LG Münster, AZ: 4 O 5/11, 15.07.2014
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Auch zeitnah nach einem Unfall erstellten ärztlichen Attesten eine ausschlaggebende Bedeutung im Allgemeinen nicht beizumessen, weil es sich hierbei lediglich um eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall handelt.

Für die Frage, ob der Geschädigte unfallbedingt eine Verletzung erlitten hat, ist die Neurootologie ungeeignet, weil sie diese Verletzung voraussetzt und sich mit den daraus erwachsenen Beschwerden beschäftigt, nicht also die eigentliche Beschwerdeursache erforscht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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