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Treuhandkonto statt WEG-Konto - Darf Wohnungseigentümer Hausgelder zurückbehalten?, §§ 27 WEG; 273 BGB
AG Dortmund, AZ: 514 C 29/19, 23.05.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausgeldkonto Rechstanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zurückbehaltungsrecht Wohngeld Wirtschaftsplan Fälligkeit
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Die Begründung des AG Dortmund ist nicht besonders überzeugend und es bleibt abzuwarten, ob sich ein Landgericht künftig dieser Auffassung anschließen wird.
Bis dahin wird aber in der Praxis davon auszugehen sein, dass spätestens in der zweiten Instanz die Auffassung des AG Dortmund nicht bestätigt wird.