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Abgrenzung Sondernutzungsrecht - langfristige Vermietung von Gemeinschaftseigentum an einen Wohnungseigentümer; §§ 15, 22 WEG, 1004 BGB
LG München I, AZ: 36 S 5297/18, 14.02.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermietung Gemeinschaftseigentum Dauer Länge langfristiges Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Stellfläche Flur Dachboden Spitzboden Stellplatz Parkplatz
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- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
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