Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ausübung eines Sondernutzungsrechts kann durch Beschluss eingeschränkt werden / Parkverbot für sperrige Fahrzeuge; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2, 21 Abs. 3 WEG
LG Itzehoe, AZ: 11 S 85/16, 21.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Es besteht eine Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, eine Ausübung des Sondernutzungsrechts an den Parkplätzen durch Mehrheitsbeschluss zu regeln.

Das Sondernutzungsrecht berechtigt den Rechtsinhaber nur, andere Eigentümer von dem Gebrauch des ihm zugewiesenen Gegenstands auszuschließen, es nimmt der Gemeinschaft aber nicht das Recht, den allgemeinen Gebrauch zu regeln, weil der Gegenstand des Sondernutzungsrechts zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Zielt der Beschluss darauf ab, dass keine Fahrzeuge auf den Stellplätzen abgestellt würden dürfen, die ihren Abmessung nach wegen ihrer Höhe oder Breite für andere Nutzer der Stellplätze eine erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, stellt das Gewicht eines Fahrzeugs kein geeignetes Kriterium dar, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern, bei denen sich die oben genannten Beeinträchtigungen ergeben. Auch Fahrzeuge, bei denen das Abstellen nicht zu den betreffenden Beeinträchtigungen führt, dürften nicht mehr auf den Stellplätzen geparkt werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Parken Parkplatz Gemeinschaftseigentum Stellfläche Stellplatz Auto Fahrzeug LKW Anhänger Wohnwagen Parkplatzregelung Parkplatzordnung