Detailansicht Urteil
Kein Rechtsschutzversicherungsausschluss bei Streit über einen Grenzzaun/ Rechtsschutzversicherung haftet für Anwaltskosten im Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann
LG Essen, AZ: 15 S 145/19, 28.10.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 254/18, 11.07.2019
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 193/17, 08.02.2018
-
AG Gladbeck, AZ: 12 C 420/16, 30.01.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Deckungsschutz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Rechtsschutzversicherung Grenzzaun Einfriedung NAchbarrechtsgesetz
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen erloschener Betriebserlaubnis eines umgebauten Motorrads
- Welche Tatsachen begründen den Verdacht eines vorgetäuschten KFZ-Diebstahls?
- Wirksamkeit einer Kaskoversicherung bei fehlender Zulassungsfähigkeit? / Zum Nachweis eines Motoraddiebstahls
- Unfall beim Entladen eines Anhängers
- Nur der Verwalter darf Ansprüche gegenüber der Wohngebäudeversicherung der WEG geltend machen; §§ 242 BGB; 44 VVG; 12 VGB 2008 Teil B (sehr str. a.A.: BGH V ZR 29/16)
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Tierhaltung Gegenabmahnung Makler Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Mietminderung Einstimmigkeit Kurioses Verkehrsunfall Anfechtungsklage Veränderung Jahresabrechnung Garage Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Nachbarrecht Miete Treppenlift Arzthaftung Beirat Schimmel Organisationsbeschluss Protokoll Sondereigentum Teilungserklärung Wurzeln Abmahnung Telefonwerbung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Kündigung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
