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Kündigung ausnahmsweise trotz mangelnder Schriftform wirksam, § 242 BGB
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 659/03, 16.09.2004
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BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 482/12, 20.06.2013
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Keywords: Kündigung Arbeitsvertrag mündlich schriftlich Form Erfordernis Unterschrift Vertretung Vertreter zurückweisen Zurückweisung Original Vollmacht recht verwirkt unbeachtlich gefeuert entlassen gekündigt Arbeitsverhältnis Job
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