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Schmerzensgeld: Mitverschulden eines Mopedfahrers ohne Helm, § 254 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 144/77, 30.01.1979
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Kommentar von iurado:
Die Helmpflicht für Mopedfahrer wurde erst am 24. Mai 1978 eingeführt, also nach dem vorliegenden Unfall. Die Rechtslage ist jedoch heute noch vergleichbar mit dem Nichttragen von Schutzkleidung
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Keywords: Unfall kein Helm schutzklleidung schuld allein mitverschuldenkürzung Schadensersatz Schmerzensgeld
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