Detailansicht Urteil
Sanierungsbeschluss muss die Höhe der Kosten und die Art der Finanzierung festlegen; § 21 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 4/19, 28.01.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 85/16, 21.11.2016
-
AG Brühl, AZ: 23 C 413/11, 04.06.2012
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 17/11, 28.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Instandsetzung Instandhaltung Rücklage Sonderumlage
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Beirat Verwalter Beschluss Kurioses Wurzeln Garage Tierhaltung Protokoll Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Teilungserklärung Anfechtungsklage Telefonwerbung Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Nachbarrecht Kündigung Sondereigentum Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Makler Abmahnung Miete Abschleppen Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Treppenlift Veränderung Arzthaftung Mietminderung Gemeinschaftseigentum Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!