Detailansicht Urteil
Zum Umfang und den Grenzen eines Wegerechts
		AG Gladbeck, AZ: 12 C 304/17, 29.12.2017
		Entscheidung
im Volltext
herunterladen
			
		im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
			- 
					
					AG Bottrop, AZ: 8 C 184/19, 20.02.2020
 - 
					
					BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 155/18, 24.01.2020
 - 
					
					AG Bottrop, AZ: 11 C 92/19, 27.11.2019
 - 
					
					OLG Hamm, AZ: I-5 U 30/19, 18.11.2019
 - 
					
					LG Essen, AZ: 13 S 37/17, 16.10.2017
 
Entscheidung im Volltext herunterladen
			
		
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop		
	Ähnliche Urteile
- Gemeinsam errichteter Zaun wurde nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt - Dennoch kein Anspruch auf Umsetzung
 - Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
 - Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
 - Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
 - Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
 
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Mietminderung Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Kündigung Abschleppen Wurzeln Miete Anfechtungsklage Treppenlift Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Verwalter Beschluss Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Abmahnung Tierhaltung Einstimmigkeit Kurioses Telefonwerbung Arzthaftung Schimmel Protokoll Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Beirat Makler Gemeinschaftseigentum Veränderung Gegenabmahnung Verkehrsunfall Sondereigentum 	
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
		Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte? 
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
