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Auch Müll kann eigentumsfähig sein, § 242 StGB
AG Köln, AZ: 539 Ds 48/18, 24.04.2019
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Wird eine Sache in den Müll geworfen, wird diese nicht dadurch herrenlos.

In der Bereitstellung von Müll ist ein Übereignungsangebot an den Müllentsorger zu sehen. Der Müll ist damit weder vor noch nach der Abholung herrenlos.

Eine vom Gerhard Richter angefertigte Skizze hat einen Wert von ca. 60.000 Euro.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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