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Haftung der Gebäudeversicherung bei Überschwemmung: Rückstau als versicherungsausschließende Sturmflut???
BGH Karlsruhe, AZ: IV ZR 235/19, 26.02.2020
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 15/13, 17.10.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gebäudeversicherung feuchtigkeit Nässe Rechtsanwalt Frank Dohrmann
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