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Veröffentlichung eines Interviews auf der Homepage des Bundesinnenministeriums verletzt das Recht einer Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb
BVerfG Karlsruhe, AZ: 2 BvE 1/19, 09.05.2020
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Keywords: AfD Alternative für Deutschland staatszersetzend Demokratie Horst Seehofer Innenminister Bundesinnenminister Bundesinnenministerium Parteien Partei Parteienrechte Wahlkampf Wahlkampfzeiten Chancengleichheit Gründungsfreiheit Meinungskampf Internetseite Seehofer versteht die Aufregung nicht: GroKo arbeitet
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