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Eingruppierung einer Kodierfachkraft im Öffentlichen Dienst
		LAG Mainz, AZ: 5 Sa 266/19, 12.03.2020
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					LAG Rostock, AZ: 5 Sa 119/19, 28.04.2020
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					BAG Erfurt, AZ: 4 AZR 562/17, 27.02.2019
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					BAG Erfurt, AZ: 4 AZR 576/16, 13.12.2017
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			Keywords: Kodierfachkraft Eingruppierung Entgeltgruppe Tarifvertrag Öffentlicher Dienst Klinikum Bundesangestelltentarifvertrag Arbeitsverhältnis Kodierabteilung Höhergruppierung TVöD Medizinische Intensivstation Medizinische Klinik BesitzstandsregelungenÜberleitung Aufsicht Vergütungsgruppe  Fachkenntnisse		
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