Detailansicht Urteil
Mieter dürfen von ihrem Vermieter Schönheitsreparaturen fordern, wenn sie sich an den Kosten beteiligen
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 163/18, 08.07.2020
Mitteilung
herunterladen
herunterladen
Mitteilung herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung Haus miete mieter Vermieter Zustand Sanierung Schönheitsreparaturen Modernisierung Maßnahmen Mietvertrag ausziehen beenden beendet kündigen Kündigung verlassen umziehen Streichen nicht neu Anspruch Recht Forderung auf zur
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Makler Nutzungsentschädigung Sondereigentum Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Kündigung Kurioses Verwalter Beschluss Garage Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Treppenlift Mietminderung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Arzthaftung Beirat Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Miete Schimmel Wurzeln Abschleppen Protokoll Veränderung Gegenabmahnung Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!