Detailansicht Urteil
Schönheitsreparaturen: Vermieter trägt Beweislast für Zustands des Objekts bei Übergabe
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 104/18, 30.07.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 270/18, 08.07.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 163/18, 08.07.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 277/16, 22.08.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Grundstück Mieten pachten Gewerbe Gewerbefläche Geschäft Firma Unterneh men Boden dreckig konterminiert giftig Handwerk Maschinenbau Stahl Fahrzeuge Herstellen Mineralien pflegen erneuern Zustand Vertrag Klausel gültig wirksam zulässig inhaltskontrolle
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Kurioses Wirtschaftsplan Beschluss Einstimmigkeit Makler Beirat Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Kündigung Sondereigentum Abschleppen Jahresabrechnung Anfechtungsklage Wurzeln Teilungserklärung Abmahnung Schimmel Verwalter Treppenlift Eigentümerversammlung Tierhaltung Telefonwerbung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Veränderung Verkehrsunfall Miete Protokoll Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!