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Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nicht für Hausangestellte
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 660/19, 11.06.2020
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Keywords: Zeitpunkt Beendigung Arbeitsverhältnis Haushaltshilfe Kündigungsfrist Umdeutung privater Haushalt arbeitstechnischen Zweck Eigenbedarf Privathaushalt Betrieb Differenzierungsmerkmalen Willkürverbot Gesetzgeber Rechtfertigung Rückzugraum Wohnhaus Grundkündigungsfrist Hausangestellten Arbeitsleistung Feststellungsantrag Familienleben
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