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Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nicht für Hausangestellte
		BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 660/19, 11.06.2020
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					BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 372/84, 09.05.1985
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			Keywords: Zeitpunkt Beendigung Arbeitsverhältnis Haushaltshilfe Kündigungsfrist Umdeutung  privater Haushalt arbeitstechnischen Zweck Eigenbedarf  Privathaushalt Betrieb Differenzierungsmerkmalen Willkürverbot Gesetzgeber Rechtfertigung Rückzugraum Wohnhaus Grundkündigungsfrist  Hausangestellten Arbeitsleistung Feststellungsantrag Familienleben		
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