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"Bindendes Angebot" i.S.d. DFL-Ausbildungsvereinbarung ist Antrag i.S.d. §§ 145 ff. BGB
		OLG Nürnberg, AZ: 13 U 4391/19, 06.08.2020
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			Keywords: Ausbildungsentschädigung Fußballverein Nachwuchsleistungszentrum  Bundesliga Insolvenzverfahren Fußballspieler Auslegung Ausbildungsvereinbarung objektiven Empfängerhorizont Ausbildungsvereinbarung Vertragsangebot Vertragsaufhebung Vertragsentwurfs Einordnung  Verhandlungen Angebot		
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