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Gewährleistungsbürgschaft/Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 21 U 74/19, 14.05.2020
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Keywords: Einrede der Anfechtbarkeit Gewährleistungsbürgschaft Benachteiligung Sicherheitsleistung Gewährleistungseinbehalt Basiszins Rechtshängigkeit Unwirksamkeit Klausel Hauptverbindlichkeit Einredeverzicht Verzögerungspotential Bürgschaft Sicherheitseinbehalt
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