Detailansicht Urteil
In der staatlich verordneten Schließung der Verkaufsstätten des Einzelhandels im Zuge der Corona-Epidemie liegt kein Mangel der Mietsache
LG Frankfurt am Main, AZ: 2–15 O 23/20, 02.10.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 10 C 279/18, 02.03.2021
-
LG Zweibrücken, AZ: HK O 17/20, 19.08.2020
-
LG Heidelberg, AZ: 5 O 66/20, 30.07.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Gewerbe Mangel Abweichung Beschaffenheit Minderung Zahlung Verpflichtung Miete Mietzins Laden Online Risikobereich Verwendungsrisiko Gebrauchsüberlassugsrisiko Auflösung Vertrag Anpassung
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Sondereigentum Mietminderung Telefonwerbung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Beirat Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Wurzeln Garage Makler Abmahnung Treppenlift Protokoll Eigentümerversammlung Kündigung Einstimmigkeit Verkehrsunfall Verwalter Wirtschaftsplan Arzthaftung Beschluss Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Schimmel Abschleppen Miete Kurioses Tierhaltung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!