Detailansicht Urteil
Mehrere Versionen einer Jahresabrechnung: Beschluss über die Abrechnung kann unbestimmt sein; § 28 WEG a.F.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 127/19, 25.02.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Dortmund, AZ: 514 C 40/15, 29.10.2015
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt FRank Dohrmann Bottrop Unbestimmtheit Nichtigkeit Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Abmahnung Gegenabmahnung Tierhaltung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Beirat Wurzeln Treppenlift Schimmel Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Kündigung Protokoll Garage Abschleppen Beschluss Veränderung Makler Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Sondereigentum Nachbarrecht Mietminderung Einstimmigkeit Verwalter Wohnungseigentümer Arzthaftung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!