Detailansicht Urteil
Verkündung des WEG-Beschlussergebnisses als Wirksamkeitsvoraussetzung / keine Individualansprüche aus dem Verwaltervertrag
AG Duisburg, AZ: 75a C 44/12, 30.01.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 56/10, 16.03.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
-
BayObLG München, AZ: 2Z BR 72/95, 07.12.1995
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschluss Beschlussanfechtung Abstimmung Abstimmungsergebnis Verwaltervertrag Unterschrift Unterzeichnung Bestimmung Eigentümervesammlung Wohnungseigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Schimmel Miete Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Veränderung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Verwalter Beschluss Kurioses Teilungserklärung Protokoll Verkehrsunfall Makler Anfechtungsklage Treppenlift Garage Abmahnung Sondereigentum Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Telefonwerbung Wurzeln Abschleppen Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Kündigung Wohnungseigentümer Beirat Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die überwiegende Rechtsprechung verlangt zunächst einmal eine (vorrangige) Willensbildung per Beschlussfassung innerhalb der Gemeinschaft. Erst bei ablehnenden Beschluss soll das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegeben sein.
Nach der vom AG Duisburg vertretenen Ansicht bestünde sonst keine Möglichkeit des sich die Unterschrift verweigernden Wohnungseigentümers, Einfluss auf den Inhalt des Verwaltervertrages zu nehmen und im Falle einer Überstimmung durch die übrigen Eigentümer eine gerichtliche Klärung der strittigen Vertragsinhalte herbeizuführen.