Detailansicht Urteil
Kein Mitverschulden des Versicherungsnehmers an einem Leitungsschaden durch Nichtabdrehen des Hauptwasserhahns
OLG Celle, AZ: 14 U 135/20, 07.04.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Ähnliche Urteile
-
LG Hannover, AZ: 19 S 1968/99, 23.03.2000
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Wasserschaden, Hahn, Hauptwasserhahn, Versicherung, Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, Rohrbruch, Verpflichtung, Obliegenheit, versteckter Mangel, abdrehen, Wasser, Rohr, Wasserleitung, Leitung, Rohrverbindung
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen erloschener Betriebserlaubnis eines umgebauten Motorrads
- Welche Tatsachen begründen den Verdacht eines vorgetäuschten KFZ-Diebstahls?
- Wirksamkeit einer Kaskoversicherung bei fehlender Zulassungsfähigkeit? / Zum Nachweis eines Motoraddiebstahls
- Unfall beim Entladen eines Anhängers
- Nur der Verwalter darf Ansprüche gegenüber der Wohngebäudeversicherung der WEG geltend machen; §§ 242 BGB; 44 VVG; 12 VGB 2008 Teil B (sehr str. a.A.: BGH V ZR 29/16)
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Kündigung Abschleppen Protokoll Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Sondereigentum Nachbarrecht Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Mietminderung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Veränderung Teilungserklärung Anfechtungsklage Beirat Beschluss Verwalter Wurzeln Treppenlift Miete Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Schimmel Makler Abmahnung Arzthaftung Telefonwerbung Garage Tierhaltung Kurioses Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!