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Heraufsetzung des Mietzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei unmöglicher Mieterhöhung während des Restitutionsverfahrens; § 313 Abs.1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 41/04, 22.12.2004
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Keywords: Wiedervereinigung Deutschland Mieten Mietwohnung Mietzins preis Wohnung Restitutionsverfahren Störung der Geschäftsgrundlage Erste und Zweite Grundmietenverordnung DDR BRD
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