Detailansicht Urteil
Widerruf der Zuteilung roter Kennzeichen; § 16 FZV
VG Gera, AZ: 3 E 201/16 Ge, 20.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
VG Mainz, AZ: 3 K 56/12.MZ, 16.05.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verwaltungsakt Zulassung schreiben Stadt verwaltung Behörde rotes rot Kennzeichen Tageszulassung Überführung Probefahrt Kaufen Zulassungsstelle Straßenverkehrsamt Fahrzeugscheinheft eingetragen prüfen Prüfungsfahrt überführen Ermessen Handlungsspielraum LKW Sattelzug Achse auflieger gebrochen bremsen verkehrssicher
Ähnliche Urteile
- Aufklärung über Unfallfolgen löst keine Gebührenpflicht für angeforderten Krankenwagen aus
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Organisationsbeschluss Mietminderung Wohnungseigentümer Verwalter Wurzeln Beirat Abmahnung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Schimmel Arzthaftung Verkehrsunfall Kurioses Garage Nachbarrecht Sondereigentum Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Treppenlift Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Protokoll Kündigung Abschleppen Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Makler Beschluss Telefonwerbung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!