Detailansicht Urteil
Mieter gibt nach Ende der Mietzeit nicht alle Schlüssel zurück- Welche Ansprüche hat der Vermieter?; § 546 BGB
OLG Köln, AZ: 1 U 6/05, 27.01.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Essen, AZ: 19 C 39/21, 28.10.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rückgabe Besitzaufgabe Einzelfall Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop gewerbliches Mietrecht Gewerbemietvertrag Vermieter Auszug
Ähnliche Urteile
- Wohnungsübergabe auch durch Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters möglich
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Schimmel Protokoll Abmahnung Beirat Makler Tierhaltung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Kurioses Garage Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Wurzeln Arzthaftung Beschluss Nutzungsentschädigung Verwalter Organisationsbeschluss Veränderung Kündigung Treppenlift Nachbarrecht Telefonwerbung Sondereigentum Gegenabmahnung Abschleppen Miete Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
