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Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten: Verkäufer muss auch Maklerlohn und Grunderwerbssteuer erstatten; §§ 433, 123, 255, 280, 812 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 272/19, 24.09.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arglistige Täuschung Anfechtung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Rückabwicklung Nichtigkeit ungerechtfertigte Bereicherung Grundstückskauf Hauskauf Mangel Mängel Schadenersatz Schadensersatz
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