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Nebenintervention bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite setzt Beitritt innerhalb der Klagefrist des § 246 I AktG voraus
OLG Frankfurt a. M., AZ: 5 W 14/06, 04.05.2006
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BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 412/17, 21.04.2020
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Keywords: Aktienrecht Nebenintervention Anfechtungsklage Klagefrist Hauptversammlung Tagesordnung Aktionär Anfechtungsklägerseite Auskunftsrecht
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