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Zum Rückzahlungsanspruch des Mieters der vorausgezahlten Betriebskosten bei unterlassener Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter; §§ 556, 273, 709 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 52/20, 07.07.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop schuldanerkenntnis Vergleich Einigung Abgeltungsvereinbarung (vgl. § 311 Abs. 1 , § 397 Abs. 2 , § 779 BGB )
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