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Kohl-Protokolle: Altkanzler kann Herausgabe der Bänder verlangen
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 206/14, 10.07.2015
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Durch das Bespielen eines zum Aufnehmen von Tondokumenten geeigneten und bestimmten Tonbandes allein wird keine neue Sache im Sinne des § 950 Abs. 1 BGB hergestellt.

Gegenstand eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB können unabhängig von der Eigentumslage auch Tonbänder sein, die zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber verwendet worden sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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