Detailansicht Urteil
Alter Verwalter hat fehlerhaft abgerechnet - Neuer Verwalter darf unvollständige Abrechnung vorlegen / Anspruch auf Rechnungslegung der WE-Gemeinschaft gegen alten Verwalter
LG Aurich, AZ: 1 S 70/20, 11.02.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 172/21, 01.03.2022
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 121/12, 25.03.2013
-
LG Darmstadt, AZ: 19 T 94/10, 25.01.2012
-
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 2/09, 01.03.2010
-
KG Berlin, AZ: 1 W 4193/80, 09.12.1980
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DohrmanN Bottrop ausgeschiedener Abrechnugnsspitze Belege Belegprüfung Verwalter KOntostände Bankkonto Bankkonten
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Verwalter Sondereigentum Abmahnung Verwaltungsbeirat Mietminderung Beirat Nachbarrecht Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Gegenabmahnung Treppenlift Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Schimmel Makler Wohnungseigentümer Wurzeln Einstimmigkeit Kurioses Abschleppen Tierhaltung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Kündigung Veränderung Miete Beschluss Jahresabrechnung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Garage Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
