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Kann ein Beifahrer Mittäter der "Unfallflucht" sein?
OLG Köln, AZ: Ss 193/91, 14.05.1991
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Als Täter bzw Mittäter einer Unfallflucht kommt jeder in Betracht, der sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben und daher verpflichtet ist, am Unfallort zu bleiben, um die notwendigen Feststellungen über seine Person und seine etwaige Beteiligung zu ermöglichen.

Für den Mitinsassen eines Fahrzeugs heißt dies, daß er dann wartepflichtig ist, wenn sein eigenes Verhalten den Umständen nach, sei es auch nur durch pflichtwidriges Unterlassen, die für den Unfall möglicherweise ursächliche Fahrweise des Fahrzeuglenkers beeinflußt haben kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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