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Ausgleichanspruch trotz verjährter Hauptforderung?
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 109/08, 09.07.2009
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Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist.

Eine Anpassung der Verjährungsfrist dahingehend, dass der Ausgleichsanspruch mit dem übergeleiteten Anspruch des Gläubigers verjährt, findet im Gesetz keine Grundlage.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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