Detailansicht Urteil
Ausgleichanspruch trotz verjährter Hauptforderung?
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 109/08, 09.07.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 49/15, 25.02.2016
-
OLG Stuttgart, AZ: 10 U 146/12, 26.03.2013
-
LG Detmold, AZ: 10 S 14/09, 01.06.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 108/95, 05.12.1996
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ARZ 5/90, 19.12.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Forderung Gesamtschuldner Vertrag Bürgschaft Mietvertrag miete Bürge Verjährung verjährt andere Schuldner Leistung Geld zahlen gezahlt leistet Ausgleich Ersatz Forderung Übergang Abtretung Einrede durchsetzbar
Ähnliche Urteile
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wann kann ein nichtzertifizierter Verwalter zum WEG-Verwalter bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Beschluss Mietminderung Miete Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Teilungserklärung Tierhaltung Schimmel Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Nutzungsentschädigung Protokoll Beirat Nachbarrecht Makler Telefonwerbung Garage Eigenbedarfskündigung Kündigung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Sondereigentum Abmahnung Verwalter Verkehrsunfall Treppenlift Kurioses Wurzeln Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
