Detailansicht Urteil
Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle entfernt sein?
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 292/59, 20.01.1960
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 413/10, 15.11.2010
-
OLG Düsseldorf, AZ: 2 Ss 142/07 - 69/07 III, 01.10.2007
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 2 BvR 2273/06, 19.03.2007
-
OLG Jena, AZ: 1 Ss 70/03, 22.06.2004
-
OLG Stuttgart, AZ: 1 Ss 124/92, 31.03.1992
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Unfall Fahrerflucht vorsätzliches Entfernen vom Unfallort fahrlässig Schaden anderes auto PKW KFZ wagen Beitrag Entschluss anzeige Polizei Gutachter später Kenntnisnahme Wissen Kenntnis Bewusst erfahren nachträglich Vorsatz
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Arzthaftung Treppenlift Wurzeln Beirat Abmahnung Sondereigentum Wohnungseigentümer Abschleppen Gegenabmahnung Protokoll Schimmel Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Telefonwerbung Verkehrsunfall Veränderung Makler Teilungserklärung Kurioses Verwalter Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Tierhaltung Mietminderung Verwaltungsbeirat Beschluss Kündigung Miete Anfechtungsklage Garage Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!