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Luke Mockridge ist „sche*ße“ - Kein Fall von Schmähkritik
LG Hamburg, AZ: 324 O 263/22, 11.07.2022
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 2397/19, 19.05.2020
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LAG Stuttgart, AZ: 17 Sa 3/19, 05.12.2019
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LG Nürnberg-Fürth, AZ: 11 O 2608/12, 08.05.2012
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Keywords: Luke Mockridge gegen Thomas Spitzer Tweet Internet Post Beitrag Meinung verkündigt geteilt veröffentlich kurios interessantes Beleidigung zulässig zivilrechtlich strafrechtlich Unterlassungsanspruch Schmerzensgeld Schadensersatz verboten erlaubt Meinungsfreiheit gerechtfertigt
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