Detailansicht Urteil
Räumungsverfügung auch für gewerblich genutzte Räume
KG Berlin, AZ: 8 W 28/19, 12.12.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 5 0 120/21, 16.08.2021
-
OLG München, AZ: 32 W 1939/17, 12.12.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 65/14, 02.07.2014
-
KG Berlin, AZ: 8 W 64/13, 05.09.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 278/95, 03.07.1996
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Räumung Gerichtsvollzieher Gewerbe Mietverhältnis Geschäft Laden Lokal privat Beschwerde zulässig wirksam erlaubt Verlängerung Wortlaut gegen entgegen die Norm Auslegung Wohnraum ausschließlich
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Protokoll Kurioses Mietminderung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Schimmel Tierhaltung Garage Beirat Gemeinschaftseigentum Verwalter Sondereigentum Telefonwerbung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Makler Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Kündigung Arzthaftung Anfechtungsklage Treppenlift Teilungserklärung Veränderung Wurzeln Abschleppen Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Beschluss Miete Abmahnung Eigentümerversammlung Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!