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kurzfristiger Ausschluss eines Vereins von einem Festumzug ist ein grundrechtsrelavanter Eingriff
OVG Bautzen, AZ: 3 A 782/10, 28.11.2011
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VGH Mannheim, AZ: 9 S 2497/86, 30.10.1986
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Keywords: Ausschluss verein öffentlich öffentliche Einrichtung Festzug allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 GG grundrechte Grundgesetz Bühne Auftritt umzug fest stadtfest
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