Detailansicht Urteil
Zur Aufklärungspflichten hinsichtlich eines weit in der Vergangenheit liegender Marderbefalls in einem Wohngebäude
OLG Hamm, AZ: 22 U 104/16, 13.02.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 20 U 7051/20, 27.10.2021
-
LG Landshut, AZ: 51 O 513/20, 06.11.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 8/17, 27.10.2017
-
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 16/02, 30.01.2003
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 194/89, 09.11.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung eigentumswohnung mangel mangelhaft marderbefall tiere ungeziefer Kabel elektronik defekt beschädigt beschädigen aufklärungspflichten aufklärung information informieren Markler Käufer schadensersatz kaufvertrag notar grundbuch auflassung anfechten widerrufen Rücktritt zurücktreten
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Tierhaltung Abmahnung Makler Wurzeln Treppenlift Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Beirat Mietminderung Verwalter Teilungserklärung Beschluss Miete Telefonwerbung Einstimmigkeit Kündigung Veränderung Garage Schimmel Arzthaftung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Kurioses Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Abschleppen Protokoll Jahresabrechnung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!