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Für den Einbau einer Zentralheizung fehlt der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz, wenn jede Wohnung über eine eigene Heizungsanlage verfügt.
AG Bonn, AZ: 210 C 32/22, 02.12.2022
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AG Hamburg-Altona, AZ: 303 a C 7/21, 09.11.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 176/10, 08.07.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank DOhrmann Nichtigkeit Bottrop
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- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
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