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Kein „Zeitmietvertrag“ ohne Mitteilung des Befristungsgrundes / Verhinderung eines Zwangsvollstreckung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 290/18, 26.09.2018
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Keywords: Zeitmietvertrag mietvertrag auf bestimmte unbestimmte Zeit Nichtzulassungsbeschwerde berufung revision 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Jahre pacht pächter vermieter mieter wirksam zulässig umdeutung
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