Detailansicht Urteil
Vermieter muss bei langjährigen Mietverhältnis vor Zahlungsverzugskündigung zunächst abmahnen
LG Berlin I, AZ: 67 S 395/16, 03.02.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 9 C 148/16, 29.11.2016
-
LG Berlin I, AZ: 18 S 330/15, 19.07.2016
-
AG Reinbek, AZ: 13 C 490/14, 15.09.2015
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 131/13, 27.03.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/12, 10.10.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Beendigung des Mietverhältnisses, Räumungsklage, Darlegungs- und Beweislast, Ordentliche Kündigung, Berufungsbegründungsschrift, Pflichtverletzung, Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten Verzug fahrlässig ausversehen mahnung auffordern zahlungsaufforderung
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Arzthaftung Tierhaltung Makler Anfechtungsklage Miete Beirat Beschluss Mietminderung Kurioses Einstimmigkeit Abschleppen Kündigung Treppenlift Wirtschaftsplan Abmahnung Schimmel Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Verwalter Gemeinschaftseigentum Veränderung Verkehrsunfall Wurzeln Jahresabrechnung Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Sondereigentum Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
