Detailansicht Urteil
Vermieter muss bei langjährigen Mietverhältnis vor Zahlungsverzugskündigung zunächst abmahnen
LG Berlin I, AZ: 67 S 395/16, 03.02.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 9 C 148/16, 29.11.2016
-
LG Berlin I, AZ: 18 S 330/15, 19.07.2016
-
AG Reinbek, AZ: 13 C 490/14, 15.09.2015
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 131/13, 27.03.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/12, 10.10.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Beendigung des Mietverhältnisses, Räumungsklage, Darlegungs- und Beweislast, Ordentliche Kündigung, Berufungsbegründungsschrift, Pflichtverletzung, Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten Verzug fahrlässig ausversehen mahnung auffordern zahlungsaufforderung
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Teilungserklärung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Kündigung Tierhaltung Miete Eigenbedarfskündigung Mietminderung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Einstimmigkeit Beirat Verwalter Verkehrsunfall Arzthaftung Jahresabrechnung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Garage Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Kurioses Abschleppen Wurzeln Treppenlift Beschluss Sondereigentum Schimmel Protokoll Organisationsbeschluss Makler Nutzungsentschädigung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!