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Vermieter muss bei langjährigen Mietverhältnis vor Zahlungsverzugskündigung zunächst abmahnen
LG Berlin I, AZ: 67 S 395/16, 03.02.2017
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Keywords: Beendigung des Mietverhältnisses, Räumungsklage, Darlegungs- und Beweislast, Ordentliche Kündigung, Berufungsbegründungsschrift, Pflichtverletzung, Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten Verzug fahrlässig ausversehen mahnung auffordern zahlungsaufforderung
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