Detailansicht Urteil
Auch Urteilsverfügungen müssen im Parteibetrieb zugestellt werden; §§ 929, 927 ZPO
OLG Rostock, AZ: 2 U 5/02, 20.02.2002
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 115/18, 21.02.2019
-
OLG Jena, AZ: 2 W 502/12, 04.03.2013
-
OLG Düsseldorf, AZ: 2 U 102/01, 08.11.2001
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop einstweilige Anordnung Arrest Arest Parteizustellung Gerichtsvollzieher Vollzug Vollziehung Parteibetrieb Verfügung
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Organisationsbeschluss Kündigung Verwaltungsbeirat Protokoll Jahresabrechnung Makler Verwalter Treppenlift Nachbarrecht Sondereigentum Tierhaltung Garage Schimmel Eigentümerversammlung Abschleppen Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Veränderung Teilungserklärung Arzthaftung Kurioses Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Miete Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Beschluss Wurzeln Beirat Telefonwerbung Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
